Ab welcher Betriebsgröße macht eigentlich ein CE-Beauftragter Sinn?

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Wie wir bereits in unserem Artikel „Was ist die CE-Konformität und woher stammt sie?“ erklärt haben, wurde 1993 die CE-Kennzeichnung, die übrigens Pflicht ist, wenn man Produkte in Europa vertreiben will, eingeführt.  

Was ist die Aufgabe eines CE-Beauftragten?

Um es gleich vorweg zu nehmen: Unternehmen sind nicht gesetzlich dazu verpflichtet einen CE-Beauftragten zu beschäftigen. Auch in der Maschinenrichtlinie findet sich keine solche Vorschrift. Trotzdem macht es durchaus Sinn, so jemanden in der Firma zu haben, gerade weil die Regelungen des europäischen Binnenmarktes leider viel zu oft als „Schikane“ oder reine Bürokratie abgetan werden.   Ein Unternehmen ist durchaus nicht von der Verpflichtung befreit, eine qualifizierte Person für die Konformitätsbewertung zu benennen. Diese kann übrigens, wenn sich im eigenen Unternehmen niemand findet, auch von extern beauftragt werden.  Fehlt allerdings ein solcher Mitarbeiter, kann es im schlimmsten Fall richtig teuer werden. Dazu aber später mehr.   Ein CE-Beauftragter muss sowohl die Sachkenntnisse als auch die Kompetenz haben, alle nötigen Prüfungen durchführen zu können. Dazu muss er: 
  • über die erforderlichen Mittel zur Überprüfung der Maschine haben. Dazu gehören übrigens auch die Sicherheits- und die Gesundheitsschutzanforderungen  
  • auch Zugang dazu erhalten 
Außerdem: Zu den Aufgaben des Beauftragten gehört es, alle gesetzlichen Anforderungen an die Entwicklung von Produkten in Erfahrung zu bringen und zu klären. Er weiß genau, wann die CE-Kennzeichnung angebracht werden darf. Aber genauso weiß er auch, wann man das besser bleiben lassen sollte. Im schlimmsten Fall (und das ist leider gar nicht so selten) wird willkürlich ein Mitarbeiter ausgewählt, der sich in Zukunft um solche Dinge kümmern soll. Meistens nämlich dann, wenn ein Kunde die Konformitätserklärung von dem Lieferanten verlangt (im schlimmsten Fall ist es übrigens der berühmt berüchtigte Praktikant, der eingesetzt wird). Oft hakt es dann schon bei den nötigen Sachkenntnissen. Zudem bekommt ein CE-Beauftragter in so manchem Unternehmen leider nicht die Unterstützung, die er benötigt, um seine Aufgabe ordentlich zu erledigen. Im besten Fall begleitet ein CE-Beauftragter übrigens das Produkt sozusagen von der Geburt bis zur Abnahme in einem anderen Unternehmen.  

Ein CE-Beauftragter ist wichtig

Nur nochmal zur Erinnerung: Es ist verboten ein technisches Produkt in der EU „in Umlauf“ zu bringen, dass nicht mit einer CE-Kennzeichnung versehen ist. Dazu gibt es nämlich eine Rechtsvorschrift – die CE-Richtlinie. Die CE-Kennzeichnung muss übrigens angebracht werden, bevor das Produkt in der EU verkauft wird. Natürlich sollen die Arbeitsergebnisse immer im Sinne der Geschäftsführung sein. Schließlich bestätigen sie, dass mit dem Produkt alles in Ordnung ist und die CE-Kennzeichnung angebracht werden darf. Ein CE-Beauftragter muss aber auch die Geschäftsleitung darüber informieren (beziehungsweise seinen nächsten Vorgesetzten), wenn etwas nicht in Ordnung ist. Leider kommt es immer noch oft genug vor, dass die Frage nach der rechtmäßigen CE-Kennzeichnung aufkommt, wenn ein Kunde beispielsweise nach der Konformitätserklärung für ein Zukaufteil fragt. Wurde ein CE-Beauftragter ernannt – der auch über die notwendige Sachkenntnis verfügt und die entsprechende Unterstützung bekommt – kümmert dieser sich um die notwendigen Papiere und Dokumente und klärt alle Fragen.  Als verantwortungsvoller Unternehmer sollte man sich auch immer vor Augen führen, was die Folgen sein können, wenn die CE-Kennzeichnung fehlt oder fälschlicherweise angebracht wurde. Im Schadenfall entfällt dann beispielsweise die Versicherungsdeckung und könnte womöglich strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Grundvoraussetzung für einen Beauftragten ist es, immer auf dem aktuellsten Stand zu bleiben – vor allem die Normen betreffend. Selbst wenn Änderungen noch nicht in die aktuell gültigen Normen aufgenommen wurden.  Ein CE-Beauftragter ist also eine wertvolle Unterstützung und gleichzeitig Schnittstelle zwischen allen Beteiligten. Er ist zuständig für 
  • Koordination von internen und externen Beteiligten  
  • Kommunikation und Terminplanung 
  • Erstellung der EU-Konformitätserklärung (produktspezifisch) 
  • Systematisches Aufbewahren und Verwalten der internen technischen Dokumentation 
  • Ansprechpartner für offizielle und spezifische Kundenanfragen 
  • Begleitung und Beratung – und zwar über den kompletten Lebenszyklus des Produkts 
  • Anpassung der Konformitätserklärung und der Risikobeurteilung des Produkts, wenn erforderlich 
Die Konformitätserklärung selbst wird übrigens nicht vom Beauftragten unterschrieben, sondern immer von der Geschäftsführung. Es gehört nicht zu den Aufgaben eines CE-Beauftragten, nachträglich schnelle Antworten zu präsentieren, wenn sozusagen das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Deswegen ist es auch enorm wichtig, dass der Beauftragte – egal ob intern oder extern – das Produkt über den kompletten Lebenszyklus begleitet. Ebenso muss der Informationsfluss gewährleistet sein und der Beauftragte muss mit den dementsprechenden Befugnissen ausgestattet werden.  

Immer auf dem aktuellen Stand

CE-Beauftrage müssen immer auf dem aktuellen Stand sein, was Normen und Gesetzgebung angeht. Gerade kleinere Firmen stoßen hier oft an ihre Grenzen. Denn entweder rechnet es sich nicht, extra jemanden für diese Aufgabe einzustellen oder es findet sich niemand, der diese Rolle übernehmen möchte.  Wenn Sie Unterstützung bei diesem Thema brauchen: das Team von Schneider Dokumentation übernimmt gerne die Aufgabe des externen CE-Beauftragten für Ihr Unternehmen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!  Denken Sie daran: Das Sprichwort „Vorsorge ist besser als Nachsorge“ gilt auch für den Einsatz eines CE-Beauftragten. Zudem kann es enorm zum Kundenvertrauen beitragen, wenn ein CE-Beauftragter in Ihrem Unternehmen ist – egal ob intern oder extern.