Das neue EU-Energielabel und was es uns bringt

Inhaltsverzeichnis

Die Historie

Die Richtlinie 79/530/EWG markiert den Start einer Kennzeichnungspflicht zum Energieverbrauch von Haushaltsgeräten, damals noch für Backöfen. Mit der Richtlinie 92/75/EWG wurde die Kennzeichnung A bis G eingeführt. Seit 2010 regelt die Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments die Angabe des Verbrauches von Energie und anderen Ressourcen mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen. Sie wurde Anfang August 2017 durch die Rahmenverordnung zu Energieverbrauchskennzeichnung ersetzt. Damit sorgt das EU-Energielabel bereits seit über 20 Jahren für wichtige und zentrale Impulse am Markt, für die Schaffung eines zunehmenden Umweltbewusstseins – bei Konsumenten und Herstellern.

Im Laufe der Jahre unterlag die Einteilung in A+++ bis D, vor allem bei der sog. „Weißen Ware“, mehr und mehr einer Inflation. Sie war mittlerweile ohne Mehrwert für den Kunden geworden, da fast alle Geräte im oberen Bereich rankten. Deshalb wurde auch mit der Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung 2017/1369 wieder die Einteilung in A bis G eingeführt.

Zugleich wurde auf Basis des aktuellen technischen Standes und auch unter Berücksichtigung der Entwicklung für die Zukunft, eine neue Skalierung der Einheiten vorgenommen. Mit dieser sollen mehr Aussagekraft für den Kunden erzielt werden. Nicht nur was die reinen Verbrauchsdaten betrifft, sondern auch bezüglich umfangreicherer Informationen zum Produkt.

 

Jetzt mit QR-Code

Die massivste Neuerung der Kennzeichnungspflicht dürfte der QR-Code sein, der oben rechts am Label angebracht ist. Über diesen gelangt man zur EU-Produktdatenbank. Hier werden vom Hersteller Informationen bereitgestellt, die das Produkt betreffen und die alle Konsumenten einsehen können. Hierbei handelt es sich nicht um Werbung, sondern um konkrete Angaben zum Produkt. Damit löst der Gesetzgeber sein Versprechen für mehr Transparenz und somit eine bessere Handhabe bei der Kaufentscheidung ein.

 

Die Agenda zum neuen EU-Energielabel, die Umstellung

Aber was bedeutet das konkret für Hersteller, Händler und Lieferanten?

Am 1. März 2021 wird das neue EU-Energielabel in Geschäften und im Online-Handel Pflicht. Ab diesem Stichtag haben die Hersteller eine Frist von 14 Tagen, um auf das neue Energielabel umzustellen. Bis dahin gelten für die Übergangsphase folgende besondere Vorschriften:

  • Bis zum 31. Oktober 2020 legen Lieferanten ihren Geräten das bisherige Energielabel bei.
  • Ab dem 1. November 2020 müssen Lieferanten ihren Geräten das bisherige und das neue Energielabel beilegen.
  • Sowie bei vorher in Verkehr gebrachten Produkten das neue Energielabel auf Anfrage des Händlers bereitstellen.

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Exkurs: Licht

Für Lichtquellen gilt ein anderer Zeitrahmen. Die Vorbereitungsphase beginnt hier erst am 1. Mai 2021. Danach müssen Lieferanten vier Monate lang lediglich die Parameter des Produktdatenblattes in der Produktdatenbank vorhalten. Die Vorbereitungsphase endet mit dem 1. September 2021 und die Umstellungsphase beginnt. Nun haben die Händler 18 Monate Zeit, auf das neue Label umzuschalten. Damit ist das neue Label spätestens am 1. März 2023 im Handel erhältlich.

Das neue Label gilt für folgende Produktgruppen:

  • Geschirrspüler
  • Waschmaschinen
  • Wäschetrockner
  • Kühlschränke
  • Lampen
  • Elektronische Displays aller Art

Für einige Fälle gelten aber Sonderregelungen. Hier gibt es vor allem zwei Ausnahmeszenarien

Ausnahme 1

Muss ein Modell nach dem neuen Label auch neu und anders geprüft werden, als nach dem alten geschehen, können Lieferanten sich entscheiden, während der Übergangszeit dem Händler nur das neue Label zur Verfügung zu stellen. In diesem Ausnahmefall dürfen die Händler solche Modelle allerdings erst nach dem Stichtag – bei weißer Ware also nach dem 1. März 2021 – verkaufen. Voraussetzung für die Ausnahme ist, dass vor dem Übergangszeitraum ein solches Modell noch nicht in den Verkehr gebracht wurde.

Ausnahme 2

Es kann vorkommen, dass ein Händler Produkte bereits vor Beginn der Übergangsphase mit ausschließlich altem Label in seinen Beständen hat. Stellt der Lieferant solcher Produkte seine Tätigkeit ein, bevor er seiner Pflicht nachkommen kann, das neue Label zu liefern, darf der Händler dies Produkte bis zu 9 Monaten nach dem Stichtag (1. März 2021 bei weißer Ware) noch mit altem Label verkaufen. Dies gilt auch für Produkte, die nicht erneut in Verkehr gebracht werden und für die sich die Testbedingungen geändert haben. Lieferanten sind so von der Pflicht befreit, auslaufende Modelle nach den neuen Testbedingungen zu prüfen.

Was bedeutet das neue Energielabel für den Verbraucher?

Der Verbraucher erhält mit dem neuen Energielabel nicht nur eine bessere Handhabe bei der Bewertung des Energieverbrauches eines Produktes. Mit der EU-Produktdatenbank hat er auch umfangreiche Informationen zur generellen Umweltverträglichkeit und zu sonstigen Produktdaten. Das nimmt Hersteller und Lieferanten in die Pflicht, ihre Produkte gemäß den Standards, z. B. anderen Umweltlabels, sowie nach dem Stand der Technik zu produzieren.

Verbraucher erhalten das neuen Energielabel bei „Weißer Ware“ frühestens in der Umstellphase, d.h. ab dem 1. März 2021. Bis zum 18. März 2021 gibt es beide Energielabels, das alte und das neue. Ab 18. März ist für Konsumenten nur noch das neue Label erhältlich.

Die Relevanz des Themas für die technische Dokumentation

Für die technische Dokumentation relevant dürfte vor allem die Übergangszeit sein. In dieser müssen verschiedene Versionen, alt und neu, zur Verfügung gestellt werden. Die Aufnahme des Themas neues/altes Label macht hier also Sinn. So können Hersteller, Lieferanten und Händler auf ihre Pflichten bei der Dokumentation zu den Effizienzklassen aufmerksam gemacht werden.

Ist der Wechsel zum neuen Label vollzogen, bleibt die Relevanz der Effizienzklasse vor allem für die technischen Daten. Ferner könnten durch Verweise auf die EU-Produktdatenbank – hier vor allem bei den Konsumgütern – auch effizientere Dokumentationen erstellt werden. Die Qualität der Produktinformationen insgesamt lässt sich mit dem neuen Label somit erheblich steigern. Das führt zu mehr Verbraucherfreundlichkeit und einer leichteren Kaufentscheidung.

Wenn Sie genau wissen wollen, was das neue Label für Sie und die Dokumentation Ihrer Produkte bedeutet, welche Möglichkeiten und Anforderungen es mit sich bringt, scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren.