Die 7 ultimativen Gründe, warum Sie in Ihre technische Dokumentation investieren sollten

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Technische Dokumentation – ein facettenreiches Thema, leider oft unterschätzt

Fragt man mehrere Mechatroniker an einer Maschine, was alles zu einer technischen Dokumentation gehört, erhält man wohl ganz unterschiedliche Antworten. Der eine wird sagen, es handle sich hierbei schlicht um Betriebsanleitungen. Ein anderer wird der Ansicht sein, das sei eine Frage der CE-Kennzeichnung; wohingegen ein Dritter, mit etwas mehr Kenntnissen, behaupten mag, bei der technischen Dokumentation handle es sich um die Beurteilung der von einer Maschine oder eines Produkts ausgehenden Gefährdungen.

Die gute Nachricht: Alle drei haben in gewisser Weise recht. Denn beim technischen Redakteur fallen alle diese Arbeiten an.

Die schlechte Nachricht: Der Wert einer intakten Doku wird von den meisten leider oft unterschätzt. Das beginnt beim Facettenreichtum der technischen Dokumentation bis hin zur Einordnung ins „große Ganze“. Denn das Thema technische Dokumentation kann nur verstanden werden, wenn man es als ganzheitliches Thema begreift.

Grund 1: Technische Dokumentation: Gefahr erkannt, Gefahr gebannt

Schaut man sich den Lebenszyklus eines Produktes/einer Maschine an, so beginnt die Arbeit eines technischen Redakteurs idealerweise bereits mit dem Lasten- und Pflichtenheft. Hier lohnt sich bereits ein sauberes Arbeiten aus vor allem zwei Gründen:

  1. um möglichst früh die von einem Produkt/einer Maschine ausgehenden Gefährdungen einzuschätzen und diese für die folgende Risikobeurteilung heranzuziehen, um so noch frühzeitig in den Entwurf bzw. Planungsprozess eingreifen zu können.
  2. um möglichst früh Grenzen des Produktes/der Maschine und ihre bestimmungsgemäße Verwendung durch den Bediener/Benutzer zu kennen. Das wirkt sich immer positiv auf die Erstellung einer technischen Dokumentation aus. Ihre Erstellung wird um ein Vielfaches schneller.

Grund 2: Der technische Redakteur hat den Plan

Hier ist bereits die Expertise des technischen Redakteurs gefragt. Konstrukteuren und bedienendem Personal fehlt erfahrungsgemäß der nötige Blick und die nötige Sensibilität für die Zusammenhänge der technischen Dokumentation. Umso wichtiger ist hier ein intensiver Dialog zwischen Konstrukteuren und Redakteuren – seien es die eigenen, firmeninternen oder die eines engagierten Dienstleisters.

Der in dieser Phase noch relativ überschaubare Aufwand an Kommunikation zahlt sich mit Sicherheit für die Zukunft aus. Je später Fehler in der Bedienung oder Sicherheitsstruktur gefunden werden, umso teurer wird es bekanntlich. Leider bleibt es nicht immer bei steigenden Kosten. Es kann auch sein, Sie können Ihr Produkt/Ihre Maschine gar nicht auf den Markt bringen, weil es/sie den Sicherheitsanforderungen nicht genügt – etwa die Bedingungen der CE-Kennzeichnung nicht erfüllt.

Oft führen Nachlässigkeiten und Versäumnisse in dieser frühen Phase zu der Tendenz, sich die technische Dokumentation, vor allem Risikoanalyse und Betriebsanleitung, im Nachhinein „zurechtzubiegen“.

Auf den ersten Blick scheint das zu funktionieren. Im Ernstfall aber, etwa beim Tode eines Mitarbeiters durch eine herabstürzende Last, zeigen sich die Schwächen einer schlechten internen und externen technischen Dokumentation. Das kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass sich die Staatsanwaltschaft einschaltet und die Nachlässigkeit strafrechtliche Konsequenzen hat.

Wer sich hier unsicher fühlt, sollte unbedingt einen technischen Redakteur zu Rate ziehen und mit diesem gemeinsam eine Grundlage für ein tragfähige technische Dokumentation erarbeiten. Oft sind es nur Kleinigkeiten an entscheidender Stelle, die für Wohl oder Wehe sorgen.

Hier sei auf unseren Doku-Check hingewiesen. Mit diesem geben wir Ihnen gerne ein erstes kostenloses Feedback über den Zustand Ihrer Betriebsanleitung bzw. Ihrer technischen Dokumentation. Hier geht’s zum Doku-Check!

Doch ein technischer Redakteur leistet noch weitaus mehr. Er organisiert und bereitet Übersetzungen vor. Dabei spürt er lokale kulturelle Unterschiede auf und trägt diesen bei seiner Übersetzungsarbeit Rechnung. Etwa die Bereinigung von Begriffen, die im Zielland anstößig oder negativ belegt sind. Auch die Terminologiearbeit spielt hier mit hinein und stellt eine wichtige Arbeit des Redakteurs dar.

Der Unterschied zwischen externer und interner technischer Dokumentation. 

Externe technische Dokumentation betrifft alle Dokumente, die im After-Sales an den Käufer mit dem Produkt/der Maschine ausgeliefert werden, z. B. Betriebsanleitungen oder Gebrauchsanweisungen.

Die interne technische Dokumentation umfasst alle Dokumente, die für ein Produkt/eine Maschine vom Hersteller vorgehalten werden müssen – auch und gerade für die CE-Kennzeichnung. Sie belegen idealerweise, dass das Produkt allen Richtlinien, Gesetzen und evtl. Normen über den Stand der Technik entspricht und nach diesen Normen sicher ist.

Grund 3: Thema CE-Konformität als wesentlicher Aspekt der internen technischen Dokumentation

Die CE-Kennzeichnung ist der wichtigste Teil der internen technischen Dokumentation. Sie soll die nach den geltenden europäischen Normen und Gesetzen geprüfte Sicherheit eines in den Verkehr gebrachten Produktes verbriefen. Für den Verbraucher bzw. Produktanwender soll so ersichtlich sein, dass ein Produkt nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) in Deutschland und somit nach den EU-Richtlinien sowie nach den sonstigen geltenden DIN/EU-Normen sicher im Gebrauch ist.

Für den Hersteller bedeutet das Anbringen des CE-Kennzeichens, dass er bestätigt, dass sein Produkt mit den Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen konform ist, die von den europäischen Richtlinien vorgegeben werden. Diese Konformitätserklärung ist der Kern der CE-Kennzeichnung. Mit der Unterzeichnung der CE Konformitätserklärung durch den Hersteller/Unternehmer übernimmt dieser also die volle Verantwortung und Haftung für die Einhaltung dieser Gesetze.

Exkurs: Richtlinien, Normen und Gesetze

EU-Richtlinien sind Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft. Sie sind bindend und richten sich an die nationalen Gesetzgeber. Diese sind aufgefordert, die europäischen Richtlinien in nationales Recht (ein Gesetz) umzusetzen.

Zum Beispiel ist das in Deutschland über das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) geschehen. Alles was im ProdSG steht, hat somit Rechtscharakter und ist verbindlich. Wirksam werden die EU-Richtlinien erst, wenn die Länder innerhalb der EU diese in nationale Gesetze umsetzen. Die prominentesten Richtlinien sind:

  • Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG
  • EMV-Richtlinie RL 2014/30/EU
  • Niederspannungsrichtlinie RL 2014/35/EU
  • Weitere Richtlinien, z.B. Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU, ATEX-Richtlinie 2014/34/EU, Aufzugs-RL 2014/33/EU

Normen und harmonisierte Normen stellen in der technischen Dokumentation den Stand der Technik dar. Sie sind rechtlich nicht verbindlich. Die Harmonisierung einzelner Normen zu den Richtlinien führt beim Anwender dieser harmonisierten Normen aber zu einer sogenannten “Vermutungswirkung”. Diese besagt: Wird im Ernstfall in der internen technischen Dokumentation nachgewiesen, dass sich ein Hersteller an eine solche harmonisierte Norm gehalten und diese umgesetzt hat, wird davon ausgegangen, dass das Produkt/die Maschine als im Sinne der Norm sicher gilt. Die Beweislast liegt dann nicht mehr beim Produkthersteller. Die Anwendung solcher harmonisierter Normen bleibt aber freiwillig. Ansonsten wären technische Innovationen gar nicht möglich.

Normen gibt es nationale deutsche (DIN), europäische (EN) sowie internationale (IEC, ISO), die von den entsprechenden Behörden erlassen werden. Behörden sind: die International Electrotechnical Commission (IEC), die international Organization for Standardization (ISO), CEN und CENELEC in Europa sowie das Deutsche Institut für Normung (DIN).

Produktsicherheitsgesetz und CE

In Deutschland regelt das Produktsicherheitsgesetz auch die Erklärung der CE-Konformität. Gemäß dem Produktsicherheitsgesetz dürfen nur solche Produkte in den Verkehr gebracht werden, die so beschaffen sind, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung, keine oder nur eine geringe Gefahr von ihnen für den Verbraucher ausgeht.

Wichtig nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), § 7, Absatz 2, Nr. 1 und 2:

Es ist verboten, ein Produkt mit CE zu kennzeichnen, das nicht unter die Kennzeichnungspflicht fällt. Ebenso verboten ist es, ein Produkt ohne CE auf den Markt zu bringen, für das die Kennzeichnungspflicht gilt.

Hieraus ergibt sich zwangsläufig, der nächsten Schritt, die Frage nämlich, ob ein Produkt oder eine Maschine unter die Kennzeichnungspflicht nach dem Produktsicherheitsgesetz fällt.

Die EU legt in ihren Richtlinien und Harmonisierungsvorschriften fest, für welche Produktgruppen eine CE-Kennzeichnung in der technischen Dokumentation verlangt wird. Dazu gehören u.a.:

  • Maschinen
  • Aufzüge
  • Funkanlagen
  • Spielzeug
  • Bauprodukte
  • Persönliche Schutzausrüstungen
  • Nichtselbsttätige Waagen
  • Aktive implantierbare medizinische Geräte
  • Sportboote
  • Medizinprodukte
  • Druckgeräte
  • Seilbahnen für den Personenverkehr
  • Geräuschemissionen von im Freien verwendeten Maschinen
  • Messgeräte
  • Pyrotechnische Gegenstände

Ohne Frage kommt in diesem Zusammenhang der Maschine und somit der Maschinenrichtlinie eine besondere Bedeutung zu. Laut Maschinenrichtlinie kann wiederum als einziger Beleg für die CE-Konformität der Maschine mit der Maschinenrichtlinie das CE-Kennzeichen sein. Hieraus ergibt sich die enorme Bedeutung des CE-Zeichens für den Maschinenbau.

Der Gesetzeslaut der RICHTLINIE 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung), Absatz 21:

„Die CE-Kennzeichnung sollte uneingeschränkt als einzige Kennzeichnung anerkannt werden, die die Übereinstimmung der Maschine mit den Anforderungen dieser Richtlinie garantiert. Jede andere Kennzeichnung, die möglicherweise von Dritten hinsichtlich ihrer Bedeutung oder Gestalt oder in beiderlei Hinsicht mit der CE-Kennzeichnung verwechselt werden kann, sollte untersagt werden.“

Anwendungsbereich Maschinenrichtlinie: RICHTLINIE 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung):

  • Maschinen
  • Auswechselbare Ausrüstungen
  • Sicherheitsbauteile
  • Lastaufnahmemittel
  • Ketten, Seile und Gurte
  • Unvollständige Maschinen
  • Abnehmbare Gelenkwellen

Definition einer Maschine nach der Maschinenrichtlinie.

Gemäß Artikel 2 der Maschinenrichtlinie bezeichnet der Begriff „Maschine“:

„… eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind;“

Vorgehensweise der CE-Kennzeichnung eines CE-pflichtigen Produktes

Gefahrenanalyse/Risikoanalyse

Hier gilt es, in der technischen Dokumentation zu klären, ob mit dem Produkt mögliche Gefahren einhergehen. Auch sollten Lösungen erarbeitet werden, mit denen sich eben diese Gefahren beseitigen lassen. Im Rahmen der Risikobeurteilung wird für jede ermittelte Gefährdung das Risiko abgeschätzt sowie bewertet.

Anforderung an interne und externe technische Dokumentation

Es müssen verschiedene Listen erstellt werden. U.a. Listen mit den ermittelten Gefährdungen, den erarbeiteten Lösungen inklusive der Nennung der beachteten Richtlinien und Normen sowie auch Prüfprotokolle, Berechnungen u. ä. Zudem sollte die Originalversion der Betriebsanleitung erstellt werden, ebenso wie gegebenenfalls die Kundenversion. Die Bedienungsanleitung sollte auch in die Sprache des Betreiberlandes übersetzt werden.

Erstellen der CE-Konformitätserklärung

Es muss geprüft werden, welche zutreffenden Anforderungen das Produkt zu erfüllen und einzuhalten hat. Diese ergeben sich aus den entsprechenden europäischen Richtlinien und nationalen Verordnungen. Unterschrieben werden darf die Konformitätserklärung nur von demjenigen, der zur Vertretung des Unternehmens auch berechtigt ist. Bei inhabergeführten Unternehmen also der Inhaber. Bei GmbHs die geschäftsführenden Gesellschafter.

 Anbringen der CE-Kennzeichnung

Erst nach dem Erstellen und Unterzeichnen der Konformitätserklärung darf die CE-Kennzeichnung an dem Produkt angebracht werden. Bezüglich des Anbringens gibt es ganz konkrete Vorschriften, die auch der Maschinenrichtlinie zu entnehmen sind. So muss man die Art der Befestigung beachten – ob geklebt, genietet usw.

Was bedeutet das CE-Zeichen?

Das CE-Symbol ist in seinem Erscheinungsbild genormt und darf nur mit allen grafischen Restriktionen verwendet werden. Diese sind genau vorgegeben. Da es sich bei der CE-Kennzeichnung um eine Erklärung der/des Verantwortlichen handelt, muss dieser aus der Kennzeichnung eindeutig ermittelt werden können. Voraussetzung ist zudem, dass die Konformitätserklärung in einer der Amtssprachen verfasst wird, die innerhalb der EU gelten.

Das CE-Kennzeichen als Urkunde

Beim CE-Zeichen selbst, dem physischen CE-Zeichen, handelt es sich nach dem (deutschen) Gesetz zunächst ganz allgemein um eine Urkunde. D.h., dass auch Tatbestände aus dem Strafgesetzbuch, wie die Urkundenfälschung, zur Anwendung kommen – wenn etwa das Zeichen einfach angebracht wird, ohne die Leistungen, die mit dem CE-Zeichen belegt werden sollen, zu erbringen – im Wesentlichen also die externe und interne technische Dokumentation eines Produktes. Auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche in enormer Höhe, können die Folge eines nicht gesetzeskonformen CE-Zeichens sein.

Fazit CE-Konformität

Aus den Anforderungen der CE-Kennzeichnung und ihrer enormen Bedeutung, ergeben sich somit eine Reihe vieler anderer Notwendigkeiten für die interne und externe technische Dokumentation Ihres Produktes/Ihrer Maschine.

Wird hier von vornherein korrekt gearbeitet, stehen Sie als Hersteller mit einer ordentlichen CE-Erklärung auf der sicheren Seite, sollte es zu einem Zwischenfall kommen. Denn immer wird man hier versuchen, Schwächen in Ihrer Dokumentation zu finden, um Sie in Haftung zu nehmen.

Grund 4: Die Basis einer guten technischen Dokumentation: die Risikobeurteilung

Die Risikobeurteilung ist ein wesentlicher Teil der technischen Dokumentation. Sie macht den Weg frei zur Betriebsanleitung. Am Anfang der Risikobeurteilung steht die Ermittlung der Grenzen eines Produktes/einer Maschine, wie sie sich aus dem Lastenheft ergeben. Hieraus müssen möglichst alle Szenarien einer Fehlanwendung oder einer Gefahr oder von Gefahrensituationen allgemein ermittelt werden.

Zur Einschätzung  der von einem Produkt/einer Maschine ausgehenden Gefahren bedient sich der technische Redakteur in der technischen Dokumentation verschiedener Methoden. Allen gemein ist die Zuweisung von Parametern und Kennzahlen zur Ermittlung des Gefährdungspotenzials. Dieses Gefährdungspotenzial setzt sich dabei wie folgt zusammen: die Schwere des Schadens, also: Sachschaden, Verletzung, tödliche Verletzung, und der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts.

Bei der Risikobeurteilung, die fester Bestandteil einer internen technischen Dokumentation ist, handelt es sich um ein sogenanntes iteratives Verfahren. Nach jeder Bewertung werden Gefahren durch technische Maßnahmen minimiert und im besten Fall beseitigt. Darauf folgt eine erneute Risikobeurteilung. Die Beurteilung der Gefahren erfolgt also so lange, bis ein vertretbarer Wert erreicht ist.

Dabei gibt es drei Mittel der Gefahrenminimi erung:

  1. Die inhärent sichere Konstruktion
  2. Die Erweiterung durch Schutzmaßnahmen bzw. -einrichtungen
  3. Die Aufnahme des Restrisikos in die Betriebsanleitung/Gebrauchsanweisung in Form von Warnhinweisen

Die inhärent sichere Konstruktion beseitigt Gefahren konzeptionell. Die Maschine wird in ihren wesentlichen Funktionen so gebaut, dass schwere Gefährdungen praktisch ausgeschlossen sind. Hierzu zählen z. B. Zweihand- und Sicherheitsschalter. Die erweiterten Schutzmaßnahmen sind Abdeckungen und Blenden, Absauganlagen, Absperrungen usw. Die Betriebsanleitungen (Maschinen) und Gebrauchsanweisungen (Medizinprodukte) federt die verbleibende und tolerierbare Restgefahr in Form von Warn- und Sicherheitshinweisen ab.

Hieraus ist ersichtlich, dass Ihre Betriebsanleitung/Gebrauchsanweisung in der technischen Dokumentation nur ein Bestandteil von vielen darstellt – wenn auch einen entscheidenden. Hier ist das sprachliche Können des technischen Redakteures gefragt, um eindeutig und verständlich zu formulieren. Denn die Nähe vieler Konstrukteure und Unternehmer zu ihrem Produkt/ihrer Maschine stellt in der technischen Dokumentation paradoxer Weise oft ein Problem dar. Der technische Redakteur muss hier vermitteln. Vermitteln zwischen der Selbstdarstellung des Produktes/der Maschine durch den Konstrukteur bzw. Unternehmer auf der einen Seite und der Zielgruppe, die später die Anleitung lesen soll, auf der anderen Seite.

Grund 5: Technische Dokumentation und Marketing – ein Fass, einfach mal aufgemacht!

Marketing und technische Redaktion werden gerne gegeneinander ausgespielt. Doch das ist schon die falsche Herangehensweise. Eine saubere Doku mit einem adäquaten Erscheinungsbild, ganz im Stil und Sinne Ihres Corporate Designs, steigert nicht nur die Funktionalität Ihres Produktes/Ihrer Maschine und somit die Kundenzufriedenheit. Sie trägt zum Gesamtbild bei. Lästige „Kinderkrankheiten“ bzw. Nachlässigkeiten in Ihrer Betriebsanleitung können sogar schaden – dem Produkt aber auch dem Gesamtbild Ihres Unternehmens. Wohingegen eine saubere externe technische Dokumentation sich in jeder Hinsicht positiv auswirkt. Es ist sogar denkbar, dass sich Marketing und technische Redaktion gegenseitig befruchten – gerade im B2B. Ziel wäre somit ein moderates Marketing abseits einfallsloser Claims, deren Mehrwert man ohnehin vergeblich sucht.

Eine gute Betriebsanleitung/Gebrauchsanweisung ist also immer auch ein Aushängeschild für Ihr Unternehmen. Leider wird ihr Wert gerade von Entscheidungsträgern oft als gering veranschlagt. Potentiale werden hier offensichtlich nicht erkannt. Denn bedenkt man Erfolgsgeschichten, wie die eines bekannten schwedischen Möbelhauses, so wird deutlich, wie stark Marketing und technische Dokumentation zusammenwirken können.

Grund 6: Single Source Publishing, PIM, Funktionsdesign und Co.

Qualität braucht Standards! Ein Slogan, der einleuchtet. Und tatsächlich gibt es, gerade in der technischen Dokumentation und bei der Erstellung von Betriebsanleitungen, viele Ansätze zur Normung, Standardisierung und Vereinheitlichung. Sie alle haben vor allem eines im Auge: Effizienz!

Ganz egal, ob es die Formulierungen des technischen Redakteurs sind, das Zerlegen von Inhalten in Module oder das Vorhalten von Informationen an zentraler Stelle – immer geht es darum, effizienter zu werden und somit die Kosten zu senken.

Das führt hin bis zur Maschinensemantik, mit deren Hilfe sich technische Einheiten selbst austauschen und sich gegenseitig steuern können. Die Mensch-Maschine-Schnittstelle beschränket sich so auf das Absetzen weniger strategischer Entscheidungen. Interaktionen der Servicetechniker mit der Maschine erfolgten dann, sofern noch vorhanden, ebenfalls in Maschinensemantik. Für die technische Dokumentation bedeutet das die Verschmelzung mit der IT und der Programmierung von Maschinen.

Die Betriebsanleitung – letztlich Ihre Entscheidung

Wie viel Wert Sie auf Effizienz legen, können Sie letztendlich selbst entscheiden. Auch ein haptisches Printprodukt lässt sich mehr oder weniger effizient gestalten. Und auch Ihrer Zielgruppe können Sie mehr oder weniger gerecht werden. Die Aufgabe des technischen Redakteurs ist es, gemeinsam mit Ihnen eine gute Lösung zu finden. Eine Lösung, die Ihrer Betriebsgröße und Ihrer Infrastruktur sowie Ihrem Kostenrahmen entspricht.

Grund 7: unsere Zukunft

Selten war die Zukunft so spannend. Einst vage Begriffe wie z. B. KI (Künstliche Intelligenz) nehmen mehr und mehr Kontur an. Dabei scheinen es allein Fantasie und Vorstellungskraft zu sein, die hier Grenzen setzen. Machbar ist mittlerweile fast alles.

Auch in der technischen Dokumentation lassen sich zahlreiche Szenarien entwickeln. So gilt als ein Ideal in der technischen Dokumentation, Informationen möglichst gezielt zu platzieren. Das bedeutet, dass ich eine Information, eine Warnung genau dann erhalte, wenn ich sie brauche, wenn sie relevant für mich wird. Etwa am Arbeitsplatz auf einem Monitor. Dort kann man dann verschiedene Formate hinterlegen: Grafiken, Bilder oder ganze Sequenzen, die dem Arbeiter zeigt, was er zu tun hat.

Aber auch AR (Augmented Reality) und VR (Virtual Reality) haben enormes Potential. Etwa das virtuelle Schulen an einer Maschine. In der technischen Dokumentation könnte man so Szenarien entwickeln bei denen dem Arbeiter (virtuell) gezeigt wird, was etwa passiert, wenn er einen Warnhinweis nicht beachtet.

In der KI sehen viele das größte Potential – gleichzeitig auch die größte Unbekannte. Denn die KI könnte unser Leben tatsächlich auf den Kopf stellen. In der technischen Dokumentation wäre etwa Szenarien denkbar wie: Ein selbstlernender Algorithmus optimiert technische Dokumentationen/Texte nach vorgegebenen Idealen. Mit der Erfahrung des Algorithmus würden dann die Dokumentationen sukzessive besser. So könnte z. B. unser Doku-Check anstatt in einigen Stunden mit nur einem Knopfdruck bewerkstelligt werden.

Die Gründe, weshalb Sie in Ihre technische Dokumentation investieren sollten, sind also vielfältig. Angefangen beim CE-Kennzeichen und der Rechtssicherheit, die Sie unbedingt haben sollten. Bis hin zum Erscheinungsbild Ihrer Betriebsanleitung, das auf Sie und Ihr Unternehmen zurückfällt.

Zur Innovation gehörte es eben auch, sie verständlich zu machen. In diesem Sinne kann eine gute technische Dokumentation Sie und Ihr Produkt also nur nach oben bringen.

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