Was ist die CE-Konformität und woher stammt Sie?
1993 wurde es mit der Richtlinie 93/68/EWG eingeführt – das CE-Kennzeichen. Die Abkürzung CE steht für Communauté Européenne, was übersetzt soviel bedeutet wie “Europäische Gemeinschaft”. In dieser Richtlinie steht unter anderem, dass Hersteller nur sichere Produkte in den Verkehr bringen dürfen. Die CE Kennzeichnungspflicht besteht im Übrigen auch für den Maschinen- und Anlagenbau.
Ein Gerät, eine Maschine oder selbst Spielsachen dürfen nur dann eine CE-Kennzeichnung erhalten, wenn der Hersteller sich an alle relevanten in der EU geltenden Richtlinien gehalten hat. Das heißt, wenn ein Produkt die CE-Kennzeichnung tragen soll, gibt der Hersteller gleichzeitig eine Konformitätserklärung zum ziemlich umfangreich gestalteten Regelwerk ab. Somit wird zum Beispiel nachgewiesen, dass Spielzeug nicht giftig ist oder bestimmte Geräte kein Asbest enthalten.
Die CE-Kennzeichnung ist im Gegensatz zum GS-Siegel (Geprüfte Sicherheit) verpflichtend. Produkte die das GS-Siegel tragen, wurden nach §21 des Produktsicherheitsgesetzes geprüft. Die Vergabe des Zeichens ist zwar gesetzlich geregelt, die Verwendung aber freiwillig. Zudem darf nicht jeder das GS-Siegel vergeben. Hierzu benötigt es eine Autorisierung durch die entsprechende Behörde. Das Zeichen wird ausschließlich in Deutschland vergeben. Die CE-Kennzeichnung hingegen findet sich in den meisten Fällen auf Produkten und Geräten, die in der EU hergestellt wurden.
Mit der CE-Kennzeichnung verpflichtet sich der Hersteller gleichzeitig, dass er alle grundlegenden Anforderungen an sein Produkt beachtet und eingehalten hat, denn nur wenn ein Produkt diese erfüllt, darf es auf dem europäischen Binnenmarkt frei gehandelt werden.
Ist das nicht der Fall und das Kennzeichen wird trotzdem verwendet, drohen empfindliche Bußgelder.
Was beinhaltet die CE-Konformität?
Prinzipiell ist es so, dass ein Hersteller den Aufkleber mit dem CE-Zeichen selbst auf das Produkt kleben darf. Das ist aber an ziemlich harte Bedingungen gebunden.
Dass der Hersteller sich an diese gehalten hat, weist er wiederum mit der Konformitätserklärung nach. Diese ist immer Teil des Produktes. Sie ist beispielsweise der Lieferung als Einzelblatt lose beigelegt oder man findet sie in der Betriebsanleitung. In der Erklärung steht, welche Normen der Hersteller eingehalten hat, um zu gewährleisten, dass sein Gerät sicher ist. Der Hersteller muss allerdings selbst eruieren, welche Normen auf sein Gerät oder Produkt zutreffen und diese dann selbst testen oder testen lassen.
Ein Gerät, das keine CE-Kennzeichnung trägt, darf nicht in die EU importiert werden. Auf Verlangen muss der Hersteller übrigens die Tests vorlegen können.
Was hat das jetzt alles mit dem technischen Redakteur zu tun?
Wie bereits erwähnt MUSS ein Hersteller nachweisen können, dass er alle notwendigen Richtlinien und Verordnungen eingehalten hat, um überhaupt das CE-Kennzeichen verwenden zu dürfen.
Ein technischer Redakteur dokumentiert alle diese Nachweise. Er erstellt die Betriebsanleitung unter Beachtung der notwendigen Normen und fügt gegebenenfalls (falls der Kunde ihm diese zur Verfügung stellt und es nötig sein sollte) beispielsweise Konstruktionszeichnungen und Schaltpläne hinzu. Dafür benötigt der Technische Redakteur im Übrigen auch die Risikoanalyse wie sie auch im Maschinenbau Pflicht für die CE-Kennzeichnung ist. Er erstellt diese aber nicht! Lediglich das Ergebnis stellt seine Arbeitsgrundlage dar.
Die Risikoanalyse wird in der Regel von Ingenieuren oder anderen technischen qualifizierten Personen durchgeführt.
Des Weiteren listet der Technische Redakteur für alle die Konformitätserklärung nötigen und herangezogenen Normen auf (diese müssen aber zwingend vom Hersteller eingehalten werden!). Es gibt übrigens durchaus Unternehmen, die nachkontrollieren, ob beispielsweise bei einer gelieferten Anlage, welche die CE-Kennzeichnung trägt, auch die technische Dokumentation lückenlos vorliegt. Das kann, je nach Verordnung oder Richtlinie, die für das Produkt gilt, in den meisten Fällen sehr umfangreich und komplex sein. Zum Teil werden diese Dokumentationen für bestimmte Geräte sogar von Jahr zu Jahr – zumindest gefühlt – umfangreicher.
Darum sollte ein Technischer Redakteur die Konformitätserklärung übernehmen
Die technische Dokumentation für die CE-Konformitätserklärung ist übrigens kein Thema, in das man sich innerhalb mehrerer Stunden lückenlos einarbeitet. Denn je nach Produkt gilt es, wie in diesem Beitrag schon angeschnitten wurde, die verschiedensten Richtlinien und Normen zu beachten.
Dafür sind umfangreiche Weiterbildungen auf diesem Gebiet nötig, die wir als Technisches Redaktionsbüro regelmäßig besuchen und bereits besucht haben. Denn eine große Anlage, die bei einem Automobilzulieferer steht, verlangt eine ganz andere Erklärung als ein Bildschirm.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Denken Sie daran: Wenn Sie nicht nachweisen können, dass Sie alle Richtlinien und Verordnungen eingehalten haben und Sie nicht alle nötigen Unterlagen vorweisen können, kann das durchaus ein „gefundenes Fressen“ für einen Anwalt sein. Im Schadensfall liegt nämlich die Beweislast beim Hersteller!
Damit es gar nicht so weit kommt, unterstützen wir Sie gerne.
Dieses Thema greifen wir übrigens auch in unserem nächsten Blogartikel auf. Dieser dreht sich darum warum technische Redaktion so wichtig ist.