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Jeder technische Redakteur kennt sie: die Maschinenrichtlinie. An diese muss sich zwingend gehalten werden, wenn ein Unternehmen seine Maschinen mit CE-Kennzeichen zertifizieren möchte, damit sie innerhalb der EU frei gehandelt werden können. 1989 wurde diese Richtlinie unter dem Namen 89/392/EWG eingeführt. Mit ihr sollten bestimmte Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene nicht nur gegenseitig anerkannt sondern auch angeglichen werden.
Denn sowohl das Maschinenrecht, als auch das Produktsicherheitsrecht, wurden bis zu diesem Zeitpunkt von jedem Staat noch individuell festgelegt. Das bedeutete damals einen stark erhöhten Arbeitsaufwand für Unternehmen, die ihre Maschinen ins europäische Ausland exportierten.
Seitdem hat sich viel getan. Die derzeit aktuelle Maschinenrichtlinie stammt aus dem Jahre 2006 und heißt 2006/42/EG.
Im Rahmen der Richtlinie wurde nun eine Norm ausgearbeitet, die speziell die Betriebsanleitungen der Maschinen betrifft. Die DIN EN ISO 20607 – momentan leider nur im Entwurf. Im Januar 2018 wurde sie zur Kommentierung veröffentlicht, das heißt es können gegebenenfalls noch Änderungen vorgenommen werden.
Die neue Norm wird dann für alle Maschinenbauer gelten – egal ob kleiner Mittelständler oder großer Konzern.
Was regelt die DIN EN ISO 20607:2019-10?
Jeder technische Redakteur, der schon mal eine Betriebsanleitung erstellt hat, weiß, dass dabei viele Fallen und Fußangeln lauern können. Insbesondere dann, wenn die Maschine ins Ausland exportiert werden soll. Deswegen soll es nun eine Norm geben, die das ganze Verfahren vereinheitlichen soll: Die DIN EN ISO 20607:2019-10.
Diese Norm soll ganz detaillierte Sicherheitsspezifikationen zu der betreffenden Maschine enthalten. In der Norm 82079 – die bisher angewendet wurde – war dies nicht so. Mit der neuen Norm besteht eine engere Bindung zur ISO 12100, die ja wiederum die Risikobeurteilung, und die Risikominderung beinhaltet. Allerdings sollte die 20607 als Ergänzung zur 82079 gesehen werden. Sie ist übrigens auch geeignet um Anleitungen für unvollständige Maschinen zu erstellen.
Definiert wird die DIN EN ISO 20607 als: „Festlegen von Anforderungen an den Maschinenhersteller bei der Gestaltung der sicherheitsrelevanten Teile einer Betriebsanleitung für Maschinen“
Die Norm 82079 hingegen erstreckte sich über alle Produktpaletten. Vom Spielzeug bis hin zur komplizierten Sondermaschine. Der technische Redakteur, der die Betriebsanleitung erstellt hat, konnte also quasi selbst entscheiden, welche Anforderung gelten soll und wie die Betriebsanleitung aufgebaut ist. Das wurde mit der neuen Norm geändert. Mit Ausnahme der Schallemission, die getrennt geregelt wird.
Wird diese neue Norm von den Herstellern eingehalten, dann könnte u.U. eine Konformitätsvermutung ausgelöst werden. Was gerade für das Thema-CE Kennzeichnung von enormer Bedeutung ist.
Konkret wird durch die Norm 20607 folgender Inhalt abgedeckt:
- Inhalt und Aufbau der Betriebsanleitung (das betrifft übrigens auch die Struktur!)
- Publikationsformen (also wo und wie wird die Betriebsanleitung veröffentlicht)
- Welche Formulierungen verwendet werden können
Zusätzlich soll die neue Norm auch als stilistischer Leitfaden angewendet werden.
Kleines Beispiel: Das Kapitel Sicherheit kommt in einer Betriebsanleitung, die nach dieser Norm erstellt wurde, VOR der Maschinenbeschreibung und der Maschinenübersicht.
Auch die Störungsbeseitigung und die Fehlersuche erhalten eigene Kapitel. Außerdem soll immer im Aktiv (also in der Tätigkeitsform) geschrieben werden und die sogenannten Handlungsanweisungen im Imperativ.
Außerdem legt sie „Grundsätze fest, die unabdingbar sind, um ein Fehlen von Informationen, insbesondere jene über mögliche Restrisiken, zu vermeiden”.
Übrigens: Rechtlich gesehen ist der Technische Redakteur lediglich „Erfüllungsgehilfe“ des Maschinenkonstrukteurs.
Die neue DIN-Regelung ist eine Typ B-Norm
Damit geht es dann ganz konkret um das Thema Sicherheit, denn eine Typ B-Norm ist eine sogenannte Sicherheitsgrundnorm. Das ist extrem wichtig für die Einhaltung der Konformitätserklärung.
Eine Betriebsanleitung, die nach der neuen Norm erstellt wird, soll dem Benutzer Informationen geben:
- Für eine sichere Verwendung der Maschine
- Die bestimmungsgemäße Verwendung (es wird allerdings immer wieder Anwender geben, die eine Maschine „zweckentfremden“.)
- Informationen zu Restrisiken
Sie gilt für die komplette Lebensdauer einer Maschine. Zudem werden in der Betriebsanleitung auch gewisse Fehlanwendungen genannt, die immer wieder vorkommen könnten, um diese im Vorfeld zu verhindern.
Sie soll außerdem Informationen zu IT-Sicherheitsschwachstellen liefern – ganz besonders im Hinblick auf Industrie 4.0.
Außerdem muss eine Betriebsanleitung immer in der entsprechenden Landessprache verfasst sein. Es reicht also nicht mehr aus, die Betriebsanleitung lediglich in Englisch abzufassen – selbst wenn dies vertraglich so vereinbart wurde.
Sie haben Fragen zu dieser Norm und/oder möchten gerne ihre Betriebsanleitung normgerecht erstellen oder überprüfen lassen? Dann sprechen Sie uns gerne an. Hier können Sie Kontakt aufnehmen.