Wir unterstützen Ihr Unternehmen bei dem sicheren Inverkehrbringen und/oder Betreiben von Maschinen.
Maschinensicherheit spielt eine zentrale Rolle in allen produzierenden Unternehmen. Betriebe im Maschinen-, Sondermaschinen- und Anlagenbau oder mit Maschinen und Anlagen unterliegen den strengen gesetzlichen Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen. Die Pflichten gelten für Hersteller und Betreiber von Maschinen. Die wesentlichen rechtlichen Forderungen sind in der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG mit der Pflicht zur CE-Kennzeichnung und deren harmonisierten Normen formuliert.
Wir unterstützen Ihr Unternehmen bei dem sicheren Inverkehrbringen und/oder Betreiben von Maschinen.
Wir untersuchen Ihre Maschine oder Ihre Anlagen unter anderen auf folgende Aspekte:
Nach der Überprüfung dokumentieren wir eindeutig das Ergebnis, damit Sie entsprechende Maßnahmen einleiten können.