Mit schlechter technischer Dokumentation in die Krise?

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Covid-19 hat das Wort

In Zeiten von Covid-19 erhält das Wort „Krise“ eine völlig neue Bedeutung. Und tatsächlich hätten wir uns noch vor einem Jahr nicht vorstellen können, was alles zu einer Krise gehören kann. Wie umfassend sie uns befallen würde: gesundheitlich, kulturell und vor allem wirtschaftlich.
Bei allen Krisen sind zwei Dinge wesentlich: wie man hineingeht und wie man wieder herauskommt. Klar ist, dass jeder möglichst unbeschadet herauskommen will. Wenige aber scheinen zu wissen, dass das Herauskommen in entscheidendem Maße davon abhängt, wie man eben hineingeht. Damit hätten wir schon die Blaupause für nachhaltiges Krisenmanagement. Vorsorgen, absichern und auf die richtigen Pferde setzen.

Technische Dokumentation als Krisenmodus

„Krise“ ist für viele ein Synonym für technische Dokumentation. Ja viele sind der Ansicht, die technische Dokumentation sei ein langanhaltender Krisenmodus, in dem man hin- und hergerissen ist zwischen Hü und Hot, halb und ganz und am Ende dann eher doch nicht. Aber eben damit schlittert man schon hinein in die Krise. Diese bricht aber erst so richtig los, wenn es passiert ist und die Staatsanwaltschaft „auf der Matte“ steht.

Ihre technische Dokumentation auf dem Prüfstand – ein Unfall ist schnell passiert

Wenigen sind die Szenarien eines Ernstfalles bekannt, wenn die technische Dokumentation ernsthaft auf dem Prüfstand steht. Dabei gibt es Tag für Tag so viele Gefahren um uns und unsere Maschinen und Produkte herum, dass Sie mit etwas Fantasie und Vorstellungskraft bestimmt auch in Ihrem Unternehmen fündig werden.

Kurzes Szenario:

Nehmen wir etwa Lastaufnahmemittel, die ohne eine Betriebsanleitung geschweige denn Risikobeurteilung oder sonstige interne technische Dokumentation gekauft und in Betrieb genommen wurde. Das CE-Zeichen wurde ohne CE-Erklärung einfach angebracht mit Adresse des Betreibers (nicht des Herstellers).

Um die Lastaufnahme täglich in Betrieb zu nehmen, wurde ein Aufkleber mit der maximalen Traglast von fünf Tonnen aufgeklebt. Die tatsächliche Traglast liegt herstellerseitig bei einer Tonne. Mitarbeiter A ist der Ansicht, er kenne sich aus mit der Lastaufnahme, da er schon lange mit dieser arbeite, und belastet diese regelmäßig mit weit über fünf Tonnen.

Der externe Mitarbeiter B eines Dienstleisters für Konstruktion und technische Dokumentation, 45 Jahre alt, verheiratet mit zwei Kindern, geht bei der Inspektion einer Maschine des Betreibers durch die Montagehalle. Praktikant P bewegt auf Anweisung des Mitarbeiters A eine Last mit der Lastaufnahme mit weit über fünf Tonnen. Er achtet dabei nicht auf den externen Mitarbeiter B, der sich mittlerweile direkt unter der Last befindet. In diesem Moment gibt die Lastaufnahme nach und stürzt auf den externen Mitarbeiter B, der – ohne Schutzhelm – schwerste Verletzungen am Kopf und Quetschungen an den Gliedmaßen erleidet. Er verstirbt später im Krankenhaus, der Praktikant hat einen schweren Schock.

Interne technische Dokumentation – eine erste Analyse

Soweit zum Szenario. Es gibt sicherlich viele Punkte, an denen hier grundsätzlich etwas falsch läuft. Aus Sicht der technischen Dokumentation ist der Hauptkritikpunkt, dass sich im Unternehmen des Mitarbeiters A offensichtlich niemand für das Thema technische Doku sowie CE-Kennzeichnung zuständig fühlt. Wenn auch eine extra Arbeitskraft nur zu diesem Zweck nicht abgestellt werden muss, muss doch in jedem Unternehmen ein CE-Beauftragter bestimmt werden, der der Aufgabe auch gewachsen ist und die Möglichkeit und Mittel hat, diese auszuführen. Hier ist in vielen Fällen vor allem ein Umdenken erforderlich, das bereits bei der Geschäftsleitung beginnen sollte.

Wer ist schuld?

Fährt man mit unserem kleinen Szenario fort, stellt sich bei einem Toten und einem Praktikanten mit Schock, zunächst die Schuldfrage. Hier ist es hilfreich zwischen Strafrecht (StGB) und Zivilrecht (BGB) zu unterscheiden. Während man zivilrechtlich weder den Praktikanten noch den langjährigen Mitarbeiter A wird belangen können, sieht es strafrechtlich schon anders aus.

Hier wird der Mitarbeiter A sich mindestens wegen fahrlässiger Tötung verantworten müssen, wenn nicht gar wegen Totschlags. Im Zuge dieser Frage wird auch geklärt werden müssen, ob eine Mitschuld bei den Personen besteht, die das CE-Kennzeichen sowie den Aufkleber (hier gibt’s mehr zum Thema: Typenschilder für Maschinen und Anlagen) über die angebliche Traglast von fünf Tonnen angebracht haben. Auch die Geschäftsführung kann bei Kenntnis der Zustände strafrechtlich belangt werden. Ebenso in die Pflicht kann der Hersteller genommen werden, der die Lastaufnahme ohne Risikoanalyse und ohne externe technische Dokumentation veräußert hat.

Urkundenfälschung

Ein weiterer Straftatbestand wäre, neben der fahrlässigen Tötung, die Urkundenfälschung. Das CE-Kennzeichen stellt eine Urkunde im Sinne des StGB dar. Es steht für die Erklärung des Verantwortlichen/Unternehmers, der verantwortlichen Gesellschaft, dass das Produkt/die Maschine nach den geltenden Regeln und Gesetzen sicher gebaut und gefertigt sowie in den Verkehr gebracht wurde. Diese Leistungen, die das CE-Kennzeichen verbriefen soll, hat der Unternehmer nicht erbracht. Hinzu kommt, dass in diesem Fall der Betreiber und nicht der Hersteller auf der CE-Kennzeichnung mitaufgenommen wurde. Hier zeigt sich also das große Unverständnis für die technische Dokumentation und die Unbedarftheit, mit der an das Thema herangegangen wird.

Sie bezahlen den Schaden

Gehen wir weiter in unserem Fallbeispiel, so stellt sich zivilrechtlich die Frage nach dem Schaden und der Höhe, in der er entstanden ist. In diesem Fall pikant: Der Verunglückte ist Oberhaupt einer zwei-köpfigen Familie. Daneben hat der Dienstleister einen massiven Ausfall, da er einen wesentlichen Mitarbeiter verliert und Folgeaufträge nicht mehr annehmen kann. Diesen Ausfall wird er vom Unternehmen zurückhaben wollen. Und auch die Eltern des Praktikanten werden Kosten und Schäden geltend machen wollen. Insgesamt sieht sich der Unternehmer also gleich drei Klägern ausgesetzt, deren Anwälte hier mit Sicherheit in die Vollen gehen. Nachweise für Arztbesuche, Ausfälle und entgangene Aufträge lasse sich leicht erbringen und monetär veranschlagen. Ebenso wird die Frage nach den Zuständigkeiten innerhalb der betroffenen Firma gestellt werden. Bei Missständen kann das bis zur Schließung des Unternehmens führen.

Ihre technische Dokumentation bei der Staatsanwaltschaft

Ist die Staatsanwaltschaft einmal aktiviert, wird sie die gesamte interne Dokumentation prüfen. Dokumente, wie die Risikobeurteilung, müssen bei Nachfrage auf Anhieb gefunden werden. Ebenso wird sie das CE-Kennzeichen prüfen, das in diesem Falle unrechtmäßig angebracht wurde. Findet sich hierzu keine technische Dokumentation oder nur eine sporadische, wird das nicht genügen. Das kann der Anfang für eine nachhaltige Krise sein, von der Sie sich nur schwer erholen. Ein solch schwerer Fall zieht Kreise. Journalisten, Verbänden und die Betriebsgenossenschaften wird er nicht entgehen. Ebenso werden potenzielle Arbeitnehmer in so einem Betrieb nicht arbeiten wollen.

Wie hätte man all das verhindern können?

Das Lastaufnahmemittel hätte ohne technische Dokumentation weder in Verkehr gebracht noch in Betrieb genommen werden dürfen. Ein verantwortungsbewusster  CE-Beauftragter hätte bereits im Vorfeld interveniert. Es wäre sein Aufgabe gewesen, sowohl den Sachverhalt als auch die Risiken gegenüber der Geschäftsführung deutlich zu machen. Das willkürliche Anbringen einer Gesamtlast wie auch das Anbringen eines CE-Zeichens hätte ein solcher Mitarbeiter sofort verhindert. Gerade im Bereich des CE-Kennzeichnung ist viel Halbwissen unterwegs. Aber dass der Hersteller des Produkts ersichtlich sein muss, dass es ganz bestimmte grafische Restriktionen gibt, und was das im Wesentlichen bedeutet, wissen die Wenigsten.

Hier ist oft der Fachmann gefragt. Insbesondere wenn eine Infrastruktur einen speziell für die technische Doku zuständigen Mitarbeiter nicht hergibt. Ein Dienstleister für technische Dokumentation hätte in einem solchen Fall sofort die Frage nach einer Risikobeurteilung erstellt, ebenso nach der Betriebsanleitung der Lastaufnahme. Er hätte selbstverständlich auch auf die Fehler beim Anbringen des CE-Zeichens hingewiesen.

Mit relativ wenig finanziellem Aufwand kann man hier auf der sicheren Seite sein. Sind Sie unsicher, was ihre technische Dokumentation wirklich hergibt, empfehlen wir unseren kostenlosen Doku-Check, in dem wir Ihre Betriebsanleitung prüfen. Bestandteil des Doku-Checks ist die Analyse und die Auswertung Ihrer Dokumente nach standardisierten Gesichtspunkten. Am Ende des Doku-Checks geben wir Ihnen eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen. So erhalten wir einen Überblick und können Ihnen ein erstes Angebot machen.

Oft sind es Kleinigkeiten an zentraler Stelle, die über Wohl und Wehe entscheiden. Dabei steigern wir auch die Effizienz Ihrer Anleitung. Das kommt Ihnen gleich in mehrfacher Hinsicht zugute:

  1. Sie erhalten eine normgerechte und rechtssichere Anleitung.
  2. Damit haben Sie auch weniger Kundenrückfragen.
  3. Durch eine klare Kommunikation sparen Sie sich Missverständnisse und Rechtsstreitigkeiten.
  4. Szenarien, wie das eben dargestellte, können Sie so vermeiden.
  5. Sie steigern das Ansehen des Unternehmens nach außen.
  6. Sie steigern die Anwenderfreundlichkeit (Usability) des gesamten Produkts und damit automatisch die Kundenzufriedenheit.

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