Technische Redaktion für explosionsgefährdete Umgebung

Technische Redaktion für explosionsgefährdete Umgebung

Diffiziler als gedacht

Explosionsgefährdeter Bereich (Ex-Bereich), explosionsgefährdende Umgebungen oder explosionsfähige Atmosphären gibt es in vielen Unternehmen. Nicht nur in den Firmen, in denen beispielsweise Feuerwerkskörper hergestellt werden.  Die sogenannten Ex-Bereiche findet man in Pharmafirmen, in Raffinerien und anderen Unternehmen, die mit Explosivstoffen arbeiten. Als explosionsgefährdete Umgebung werden solche Bereiche bezeichnet, in denen beispielsweise brennbare Gase entstehen und vor allem entweichen können. Wie Sie sich sicherlich denken können, kann dann schon der kleinste Funke fatale Folgen haben.
Für das Arbeiten in solchen Bereichen gelten natürlich besondere Bedingungen – und hier kommt wieder der Technische Redakteur ins Spiel. Denn selbstverständlich reicht es nicht, die Arbeitsanweisungen den Mitarbeitern nur mündlich mit auf den Weg zu geben und dann zu hoffen, dass sich diese auch daran halten.
In diesen Bereichen ist – und das ist sogar gesetzlich vorgeschrieben – ein extrem hohes Sicherheitsniveau zu halten. Diese Sicherheitsbestimmungen sind von den Betrieben unbedingt einzuhalten.

Arbeitsanweisungen für Arbeiten im Ex-Bereich sind immer schriftlich abgefasst, da diese auch sehr umfangreich sein können. Zudem müssen auch aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes sogenannte Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden.
Denn nur so kann festgestellt werden, ob es sich tatsächlich um einen explosionsgefährdeten Bereich handelt. Ist das der Fall, muss ein Explosionsschutzdokument erstellt werden. Dieses muss übrigens verfasst worden sein, bevor irgendwelche Arbeiten im Ex-Bereich stattfinden. Das entsprechende Dokument erstellt der Technische Redakteur nach Vorgabe.
Von Zeit zu Zeit müssen diese Dokumente dann auch noch überarbeitet werden, was auch in den Aufgabenbereich des Technischen Redakteurs fallen kann.

Untereinander werden die verschiedenen explosiven Bereiche dann auch noch nach Zonen unterschieden. Diese reichen von 0 – also Bereiche, in denen ständig eine Explosionsgefahr gegeben ist, bis 2. Das sind die Bereiche, in denen kurzzeitig eine explosionsgefährdende Atmosphäre auftreten kann. Wobei diese Unterteilung nur für Bereiche gilt, in denen Gas-Luft-Gemische entstehen können. Bei Staub-Luft-Gemischen gibt es die Zonen 20, 21 und 22.

Explosionsgefährdete Bereiche stellen besondere Anforderungen – nicht nur an die Mitarbeiter

Was ist jetzt aber die Aufgabe des Technischen Redakteurs in Sachen explosionsgefährdeter Umgebung? Wie wir ja oben schon erwähnt haben, müssen die Mitarbeiter in Sachen Explosionsschutz unterwiesen werden. Es gilt klare Regeln aufzustellen: in Ex-Bereichen darf nicht geraucht werden (das kommt nämlich immer wieder vor), das Tragen von spezieller antistatischer Schutzkleidung ist Pflicht (wie schon erwähnt, kann selbst der kleinste Funke fatale Auswirkungen in einem Ex-Bereich haben) und auch, dass Handys in solchen Bereichen nicht genutzt werden dürfen. Denn selbst das modernste Smartphone kann einen Zündfunken erzeugen.
Diese Anweisungen gilt es so zu Papier zu bringen, dass jeder Mitarbeiter, der in einem Bereich dieser Art eingesetzt ist, diese auch versteht. Sehr hilfreich kann hier ein Leitfaden sein, der beispielsweise beschreibt, welche Arbeitsmittel einzusetzen sind, damit eine Entzündung der explosionsgefährdeten Atmosphäre verhindert wird.

Selbst die Warnhinweise stellen besondere Anforderungen

Dann gibt es natürlich noch die berühmt-berüchtigten Warnhinweise, die an neuralgischen Punkten im Ex-Bereich angebracht werden müssen. Oft sind dies Warntafeln mit klaren Verhaltenshinweisen, beispielsweise für Besucher oder externes Personal. Diese verständlich und richtliniengemäß nach Vorgabe zu formulieren, kann auch die Aufgabe eines Technischen Redakteurs sein. Die genauen Vorgaben kommen hier übrigens von den einzelnen Berufsgenossenschaften und nennen sich Explosionsschutz-Regeln (EX-RL).
Selbst Maschinen, die in Ex-Bereichen zum Einsatz kommen, unterliegen einer speziellen Richtlinie, die sich ATEX 2014/34/EU nennt. Diese ist übrigens EU-weit einheitlich. Bevor die Geräte und Maschinen überhaupt eingesetzt werden, müssen alle Schutzmaßnahmen dokumentiert und überprüft werden. Diese Dokumentation ist beispielsweise Aufgabe des Technischen Redakteurs. Von speziellen Sicherheitsbeauftragten bekommen die Technischen Redakteure die Vorgabe, was beispielsweise im Handbuch, beziehungsweise in der Dokumentation, stehen soll. Ohne eine technische Dokumentation ist es übrigens nicht möglich, die Geräte mit einer CE-Kennzeichnung zu versehen!

Dazu muss sich ein Technischer Redakteur, zumindest in den Grundzügen, übrigens auch die explosionsauslösenden Faktoren kennen, sowohl im technischen als auch im stofflichen Bereich. Außerdem gilt es, gewisse Rechtsvorschriften zu beachten.
Im Falle von Audits müssen beispielsweise sämtliche Dokumente, Zulassungen und Zertifizierungen vorhanden sein und im Fall der Fälle auch vorgelegt werden können.
Lässt ein Hersteller beispielsweise eine Anlage komplett in einem Ex-Bereich zusammenbauen, müssen alle Nutzungsinformationen für alle Komponenten vom Hersteller vorgelegt werden (VDI-Richtlinie 2770). Diese werden vom betreffenden Unternehmen dann komplett in ihre Betreiberdokumentation integriert. Das heißt, die richtige technische Redaktion wird schon bei den Herstellerbetrieben relevant.

Explosionsschutz ist ein sehr komplexes Thema, von dem durchaus Leben abhängen können. Gerne unterstützen wir Sie in diesem Bereich mit professioneller technischer Redaktion nach Ihren Vorgaben. Sprechen Sie uns gerne an.

Im nächsten Artikel dreht sich alles um das ebenso komplexe Thema CE-Kennzeichnung.