Typenschilder für Maschinen und Anlagen

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Kennen Sie die genauen Anforderungen an das Typenschild Ihrer Maschine? 

Die Anforderungen an ein Typenschild nach Maschinenrichtlinie sind schnell ermittelt. Aber wie sieht es bei Überschneidungen z.B. mit der Niederspannungsrichtlinie aus? 

Kennzeichnung allein nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 

Auf jeder Maschine (auch auf kompletten Anlagen) müssen mindestens folgende Angaben erkennbar, deutlich lesbar und dauerhaft angebracht sein:  
  • Firmenname und vollständige Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten, 
  • Bezeichnung der Maschine,  
  • CE-Kennzeichnung; Anhang III der MRL,  
  • Baureihen- oder Typbezeichnung,  
  • ggf. Seriennummer,  
  • Baujahr – also das Jahr, in dem der Herstellungsprozess abgeschlossen wurde.  
Es ist untersagt, bei der Anbringung der CE-Kennzeichnung das Baujahr der Maschine vor- oder nachzudatieren. Ist die Maschine für den Einsatz in explosionsgefährdeter Umgebung konstruiert und gebaut, muss sie einen entsprechenden Hinweis tragen. Je nach Beschaffenheit müssen auf der Maschine ebenfalls alle für die Sicherheit bei der Verwendung wesentlichen Hinweise angebracht sein. Diese Hinweise unterliegen den Anforderungen der Nummer 1.7.1. Maschinenrichtlinie. Muss ein Maschinenteil während der Benutzung mit Hebezeugen gehandhabt werden, so ist das Gewicht leserlich, dauerhaft und eindeutig anzugeben. Für die Abfassung dieser Erklärung sowie der Übersetzungen gelten die gleichen Bedingungen wie für die Betriebsanleitung (siehe Anhang I Nummer 1.7.4.1 Buchstaben a und b); sie ist entweder maschinenschriftlich oder ansonsten handschriftlich in Großbuchstaben auszustellen. Diese Erklärung bezieht sich nur auf die Maschine in dem Zustand, in dem sie in Verkehr gebracht wurde; vom Endnutzer nachträglich angebrachte Teile und/oder nachträglich vorgenommene Eingriffe bleiben unberücksichtigt. 

Überschneidung mit der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU

Nirgendwo in der Niederspannungsrichtlinie findet man das Stichwort „Typenschild“ oder eine Beschreibung zur Kennzeichnung eines elektrischen Betriebsmittels über die CE-Kennzeichnung hinaus. Die Überschneidung besteht in den Schutzzielen, die auch für Maschinen gelten. Daher sinnvolle Typenschild-Ergänzungen bei elektrischen Betriebsmitteln nach VDE0113/16.4 Kennzeichnung der Ausrüstung: 
  • Elektrische Anschlussleistung unterteilt in: Bemessungsspannung, Phasenzahl, Frequenz, z.B. 400V / 3AC / 50Hz  
  • Mindest-Abschaltwert bei Vorsicherung, z.B. 25kA  
  • Steuerspannung, z.B. 24V DC  
  • Nummer der Hauptdokumentation (siehe IEC 62023)  

Wo ist das Typenschild anzubringen?

Das Typenschild und die CE-Kennzeichnung müssen auf dem Produkt angebracht werden. Nur in Ausnahmefällen ist es gestattet, auf die Verpackung oder die Begleitunterlagen auszuweichen. Diese sind: Wenn die Anbringung auf dem Produkt unmöglich ist, wenn Mindestmaße nicht eingehalten werden können oder wenn nicht gewährleistet werden kann, dass aufgrund der Verwendung der Maschine die Kennzeichnung über die gesamte Lebensdauer gut lesbar bleibt. Stets empfehlenswert ist die Anbringung des Typenschilds am Schaltschrank, in der Nähe des Hauptschalters oder an einem Verkleidungsteil, dessen Demontage nicht vorgesehen ist. 

Digitales Typenschild: Grundlage für Industrie 4.0

Das Digitale Typenschild 4.0 ist ein Projekt des ZVEI und der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg. Die beiden Projektpartner arbeiten seit Ende 2018 gemeinsam mit Herstellern der Automatisierungsbranche an der Umsetzung.   Die Projektziele:  
  • Vollständige Digitalisierung des althergebrachten Typenschilds  
  • Abschaffung der produktbegleitenden Papierdokumentation  
  • Beleg für die Umsetzbarkeit der Verwaltungsschale  
Lesetipp:  https://www.dke.de/de/news/2019/digitales-typenschild-grundlage-industrie-40